Geschäftsordnung

Geschäftsordnung der ständigen Konferenz der Ärztlichen Direktoren der Bayerischen Kliniken für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik („Bayerische Direktorenkonferenz“)
(Fassung vom 25.09.2020)


1. Definition und Zielsetzung

Die Bayerische Direktorenkonferenz ist die ständige Konferenz der Ärztlichen Direktoren und Ärztlichen Leiter der Bayerischen Kliniken für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik mit allgemeinem Versorgungsauftrag. Sie vertritt die Interessen der Versorgungskliniken für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik in Bayern aus Sicht der Ärztlichen Direktoren und Leiter dieser Kliniken.

2. Mitgliedschaft

Stimmberechtigte Gründungsmitglieder sind die aktuellen Mitglieder der Bayerischen Direktorenkonferenz gemäß anliegender Liste.
Stimmberechtigte Neumitglieder können auf Antrag aufgenommen werden, wenn sie

  • Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie sind oder eine vergleichbare Facharztqualifizierung nachweisen können,
  • in der Patientenversorgung tätig sind,
  • die letztverantwortliche Gesamtleitung einer Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik innehaben, die unmittelbar oder mittelbar in der Trägerschaft eines bayerischen Bezirks liegt.

Die Aufnahme von Neumitgliedern erfordert die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder einer Sitzung der Bayerischen Direktorenkonferenz.

3. Assoziierte Mitgliedschaft

Die Aufnahme nicht-stimmberechtigter assoziierter Mitglieder erfordert die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder einer Sitzung der Bayerischen Direktorenkonferenz.

4. Beendigung der Mitgliedschaft:

Die Mitgliedschaft endet mit Ende des entsprechenden Dienstverhältnisses.

5. Vorstand

Der Vorstand der Bayerischen Direktorenkonferenz besteht aus dem Vorsitzenden, dem Vorsitzenden der letzten Wahlperiode (Vorsitzender past), der zugleich erster Stellvertreter des Vorsitzenden ist sowie dem für die folgende Wahlperiode gewählten Vorsitzenden (Vorsitzender elect), der zugleich zweiter Stellvertreter des Vorsitzenden ist. Die Wahl des Vorstands erfolgt mit einfacher Mehrheit der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder einer Sitzung der Bayerischen Direktorenkonferenz. Der Vorstand wird für die Dauer von 3 Jahren gewählt.
Die Aufgabe des Vorstandes besteht in der Vertretung der Mitglieder nach außen. Wichtige Äußerungen des Vorstandes bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der Konferenz mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. Diese Zustimmung kann in dringlichen Fällen elektronisch und im Ausnahmefall nachträglich eingeholt werden.

6. Sitzungen

Die Bayerische Direktorenkonferenz tagt mindestens zweimal jährlich. Die Einladung zu den Tagungen erfolgt mit einer Frist von zwei Wochen durch den Vorsitzenden.
Zur Teilnahme an den Sitzungen berechtigt sind alle Mitglieder. Der Vorstand kann zusätzlich Gäste einladen, die anlass- und/oder themenbezogen teilnehmen.
Bei Verhinderung kann die Vertretung durch einen Stellvertreter erfolgen.
Über die Sitzung wird ein Protokoll erstellt.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst.